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   VG Saarlouis, 06.01.2020 - 3 K 308/19   

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VG Saarlouis, 06.01.2020 - 3 K 308/19 (https://dejure.org/2020,527)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06.01.2020 - 3 K 308/19 (https://dejure.org/2020,527)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06. Januar 2020 - 3 K 308/19 (https://dejure.org/2020,527)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Saarlouis, 24.04.2018 - 3 K 856/17

    Asylrecht: Glaubhaftmachung bei sachtypischen Beweisschwierigkeiten

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.01.2020 - 3 K 308/19
    Er sei von 1969 bis 2006(In der mündlichen Verhandlung im Verfahren 3 K 856/17 am 24.04.2018 erklärte der Kläger zu 1), er habe nur bis zum Jahre 1993 gedient und zwar bei der Al Fatah) Berufssoldat gewesen.

    Die hiergegen am 05.05.2017 vor dem VG des Saarlandes erhobene, auf die Feststellung von Abschiebungsverboten beschränkte, Klage 3 K 856/17 wurde mit aufgrund mündlicher Verhandlung vom 24.04.2018 ergangenem Urteil abgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (3 K 308/19 und 3 K 856/17) sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen der Beklagten Bezug genommen, der zum Gegenstand der Entscheidungsfindung gemacht worden ist.

    Der zur Begründung eines Abschiebungsverbotes gemachte Vortrag der Kläger war schon Gegenstand des Erstverfahrens, wie sich aus den Ausführungen des Urteils der Kammer vom 24.04.2018 -3 K 856/17- ergibt; im Übrigen ist bezogen auf die Rechtskraft dieses Urteils die drei-Monatsfrist des § 51 Abs. 3 VwVfG nicht eingehalten.

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.01.2020 - 3 K 308/19
    Hat das Bundesamt im ersten Asylverfahren unanfechtbar festgestellt, dass Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. oder 7 AufenthG nicht bestehen, so ist im Rahmen einer erneuten Befassung mit § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG, der den 53 AuslG ersetzt hat, im Folgeantragsverfahren zunächst zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 51 VwVfG vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.2000, BVerwGE 111, 77 und Beschluss vom 15.01.2001, Az.: 9B475.00); insoweit besteht ein Anspruch auf erneute Prüfung und Entscheidung.

    Insoweit besteht ein Anspruch des Antragstellers auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.2000, BVerwGE 111, 77 und Beschluss vom 15.01.2001, Az.; 9 B475.00).

    Stellt ein Ausländer nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Antrags auf Feststellung von Abschiebungsverboten, so liegt der Fall hier mit Blick auf den ablehnenden Bescheid der Beklagten im Asylerstverfahren vom 13.04.2017, erneut einen ausschließlich hierauf gerichteten Antrag, so ist ein weiteres Verfahren nur durchzuführen, wenn die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG vorliegen(Vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.2000 -9 C 41/99-, juris und NVwZ 2000, 940 ff. sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2019 -A 11 S 1203/19-, juris).

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.01.2020 - 3 K 308/19
    Die zulässige Anfechtungsklage(Die fallbezogen erfolgte Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens gemäß § 71 Abs. 1 AsylG bzw. § 71a AsylG bei Folge- und Zweitanträgen, die seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes als Unzulässigkeitsentscheidung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG ergeht, ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allein mit der Anfechtungsklage anzugreifen. Nach Aufhebung der Entscheidung ist das Bundesamt automatisch verpflichtet, das Asylverfahren durchzuführen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2016 - 1 C 4/16 -, juris Rn. 17 ff.); der hiervon abweichende Klageantrag in der Klageschrift vom 27.10.2017, Bl. 2 der Gerichtsakte, ist insoweit nach § 88 VwGO anzupassen.), über die nach den entsprechenden Erklärungen der Berichterstatter ohne mündliche Verhandlung entscheiden konnte (§§ 87a Abs. 2, 101 Abs. 2 VwGO), ist unbegründet.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - A 11 S 1203/19

    Prüfungsumfang beim erneuten Asylverfahren - Rückkehrmöglichkeit nach Afghanistan

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.01.2020 - 3 K 308/19
    Stellt ein Ausländer nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Antrags auf Feststellung von Abschiebungsverboten, so liegt der Fall hier mit Blick auf den ablehnenden Bescheid der Beklagten im Asylerstverfahren vom 13.04.2017, erneut einen ausschließlich hierauf gerichteten Antrag, so ist ein weiteres Verfahren nur durchzuführen, wenn die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG vorliegen(Vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.2000 -9 C 41/99-, juris und NVwZ 2000, 940 ff. sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2019 -A 11 S 1203/19-, juris).
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 47.87

    Asylverfahren - Zweitbescheid - Gerichtliche Überprüfung - Folgeantrag -

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.01.2020 - 3 K 308/19
    Maßstab der gerichtlichen Prüfung sind dabei nur die Wiederaufgreifensgründe, die von dem Antragsteller geltend gemacht werden; diesem obliegt es innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Folgeantrags, zu denen auch die Fristwahrung selbst gehört, bezüglich aller der von ihm geltend gemachten Wiederaufnahmegründe schlüssig darzulegen(BVerwG, Urteil vom 30. August 1998 -9 C 47/87-, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8. Juni 2006 -2 Q 7/06-, juris) .
  • OVG Saarland, 08.06.2006 - 2 Q 7/06

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Asylfolgeanträgen - rechtliches Gehör -

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.01.2020 - 3 K 308/19
    Maßstab der gerichtlichen Prüfung sind dabei nur die Wiederaufgreifensgründe, die von dem Antragsteller geltend gemacht werden; diesem obliegt es innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Folgeantrags, zu denen auch die Fristwahrung selbst gehört, bezüglich aller der von ihm geltend gemachten Wiederaufnahmegründe schlüssig darzulegen(BVerwG, Urteil vom 30. August 1998 -9 C 47/87-, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8. Juni 2006 -2 Q 7/06-, juris) .
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.01.2020 - 3 K 308/19
    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine substantiierte, im Wesentlichen widerspruchsfreie und nicht wechselnde Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch zu tragen(Vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1983, - 9 C 68.81 -, Buchholz 402.24 § 28 AuslG, Nr. 44, vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, InfAuslR 1985, 244 (245 f.), und vom 12. November 1985 - 9 C 27.85 -, InfAuslR 1986, 79, sowie Beschlüsse vom 21. Juli 1989 - 9 B 239.89 -, NVwZ 1990, 171, und vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, NVwZ-RR 1990, 379 (380).).
  • BVerfG, 03.03.2000 - 2 BvR 39/98

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines libanesischen Asylbewerbers

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.01.2020 - 3 K 308/19
    § 51 Abs. 1 VwVfG fordert einen schlüssigen Sachvortrag, der nicht von vornherein nach jeder vertretbaren Betrachtung ungeeignet sein darf, zur Asylberechtigung oder Zuerkennung des internationalen Schutzes zu verhelfen (BVerfG, Beschluss vom 03.03.2000, 2 BvR 39/98, DVBI 2000, 1048-1050).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.01.2020 - 3 K 308/19
    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine substantiierte, im Wesentlichen widerspruchsfreie und nicht wechselnde Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch zu tragen(Vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1983, - 9 C 68.81 -, Buchholz 402.24 § 28 AuslG, Nr. 44, vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, InfAuslR 1985, 244 (245 f.), und vom 12. November 1985 - 9 C 27.85 -, InfAuslR 1986, 79, sowie Beschlüsse vom 21. Juli 1989 - 9 B 239.89 -, NVwZ 1990, 171, und vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, NVwZ-RR 1990, 379 (380).).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.01.2020 - 3 K 308/19
    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine substantiierte, im Wesentlichen widerspruchsfreie und nicht wechselnde Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch zu tragen(Vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1983, - 9 C 68.81 -, Buchholz 402.24 § 28 AuslG, Nr. 44, vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, InfAuslR 1985, 244 (245 f.), und vom 12. November 1985 - 9 C 27.85 -, InfAuslR 1986, 79, sowie Beschlüsse vom 21. Juli 1989 - 9 B 239.89 -, NVwZ 1990, 171, und vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, NVwZ-RR 1990, 379 (380).).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

  • VG Berlin, 09.02.2018 - 34 K 466.16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen Palästinenser aus dem Libanon

  • OVG Sachsen, 20.01.2016 - 5 A 163/15

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Asyl, Flüchtlingsschutz, Libanon;

  • VG Berlin, 05.04.2019 - 3 K 397.17

    Drohende Verfolgung im Iran wegen exilpolitischer Tätigkeiten; Abschiebung einer

  • VG Saarlouis, 11.04.2018 - 3 K 696/17

    Asylrecht: Feststellung eines Abschiebungsverbots

  • VG Saarlouis, 11.04.2018 - 3 K 852/17

    Asylrecht: Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines

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